Die Kommunalgebühr

Plan of the town by zones for the calculation of utility fees

Stadtplan nach Zonen für die Berechnung der Kommunalgebühr

Die Zonen in der Stadt Sveta Nedelja, für die die Kommunalgebühr erhoben wird, werden anhand der Gestaltung und Ausstattung des Gebiets mit kommunaler Infrastruktur bestimmt.

Im Stadtgebiet von Sveta Nedelja wurden für Wohnräume und Garagenplätze folgende Zonen ermittelt:

  • Zone Wohngebiet: Hoto Ville (Strmec) und das Zentrum von Sveta Nedelja (Bereich um den Stadtplatz)
  • Zone Wohngebiet: Strmec (außer Hoto Villa), Sveta Nedelja, Rakitje, Novaki und Brezje
  • Zone Wohngebiet: Bestovje, Orešje, Kerestinec und Jagnjić Dol
  • Zone Wohngebiet: Svetonedeljski Breg, Srebrnjak, Mala Gorica, Kalinovica und Žitarka

ZONENKOEFFIZIENTEN:

  • Zone 1,00
  • Zone 0,70
  • Zone 0,65
  • Zone 0,50.

Kommunalgebührenrechner

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*Auf Bauland, das der Ausübung von Geschäftstätigkeiten dient, wird ein Zweckkoeffizient in Höhe von 10 % des für Geschäftsräume angegebenen Zweckkoeffizienten angewendet

Bereich
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Punktewert
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Zonekoeffizienten
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Zweckkoeffizient
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Kommunalgebühren geschätzt
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  • Zone 1
  • Zone 2
  • Zone 3
  • Zone 4






Zweck der Kommunalgebühr

Bei der Kommunalgebühr handelt es sich um eine allgemeine finanzielle Abgabe, die für die Instandhaltung und den Bau der kommunalen Infrastruktur abgeführt wird. Die Kommunalgebühr gehört zu den Budgeteinnahmen der Stadt Sveta Nedelja.

Sie wird für folgende Zwecke verwendet:

Finanzierung der Instandhaltung und Errichtung kommunaler Infrastruktur, Finanzierung der Errichtung und Instandhaltung von Vorschul-, Schul-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie öffentlichen Gebäuden, die Sport- und Kulturzwecken dienen, Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden, die sich im Eigentum der Stadt Sveta Nedelja befinden, sofern dies nicht die Instandhaltung und den Bau kommunaler Infrastruktur behindert.

Häufig gestellte Fragen

Worauf wird die Kommunalgebühr erhoben?

Die Kommunalgebühr wird erhoben auf:

  • Wohnraum,
  • Geschäftsräume,
  • Garagenraum,
  • Bauland, das für Geschäftstätigkeiten genutzt wird,
  • unbebautes Bauland,

also für Liegenschaften, die sich in einem Gebiet befinden, in dem zumindest kommunale Tätigkeiten wie die Instandhaltung von unklassifizierten Straßen und öffentlicher Beleuchtung durchgeführt werden und die entsprechend den örtlichen Gegebenheiten mindestens mit einer Zufahrtstraße, Niederspannungsstromanschlüssen und Wasserversorgung ausgestattet sind und einen integrierten Teil der Infrastruktur der Stadt Sveta Nedelja bilden.

Als Bauland, das für Geschäftstätigkeiten genutzt wird, gilt ein Grundstück innerhalb oder außerhalb der Grenzen eines Baugebiets, auf dem eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.

Als unbebautes Baugrundstück gilt ein Grundstück innerhalb der Grenzen eines Baugebiets, auf dem gemäß den Raumordnungs- und Bauvorschriften Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecke errichtet werden können, auf dem jedoch kein Gebäude errichtet ist oder auf dem ein temporäres Gebäude errichtet wurde, für das keine Baugenehmigung erforderlich ist. Als unbebautes Baugrundstück gilt auch ein Grundstück, auf dem sich eine Gebäuderuine befindet.

Wer ist von der Zahlung der Kommunalgebühr befreit?

Vollständig von der Zahlung der Kommunalgebühr befreit sind folgende Liegenschaften:

  1. Liegenschaften, die von der kroatischen Armee zu aktiven Verteidigungszwecken genutzt werden (Kasernen, Trainingsgelände, usw.);
  2. Liegenschaften, die für Tätigkeiten der öffentlichen, Vorschul-, Grundschul-, weiterführende Schul- und Hochschulbildung oder als von der Republik Kroatien gegründete Museen genutzt werden, sowie Archive;
  3. Liegenschaften, die von Gesundheitseinrichtungen genutzt werden, die sich im Besitz der Republik Kroatien und der Gespanschaft befinden;
  4. Liegenschaften, die für Feuerwehrtätigkeiten genutzt werden;
  5. Liegenschaften, die von Religionsgemeinschaften genutzt werden, um ihren religiösen und pädagogischen Aktivitäten nachzukommen,
  6. Baugrundstücke auf denen sich Denkmäler, Gedenkstätten und Massengräber befinden;
  7. Gebäude und Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt Sveta Nedelja befinden oder deren Tätigkeit hauptsächlich aus dem städtischen Budget finanziert wird, mit Ausnahme von verpachteten Räumlichkeiten. In diesem Fall geht die Zahlungspflicht auf den Mieter über;
  8. öffentliche Verkehrs- und Grünflächen;
  9. Wirtschaftsgebäude von Landwirten mit Hof:
  10. Waldland
  11. Hotels, Feriensiedlungen und Campingplätze.

Abweichend von Absatz 1. dieses Artikels werden kommunale Gebühren für Räumlichkeiten und Grundstücke erhoben, wenn die Eigentümer diese zur Miete, Untervermietung, Unterverpachtung oder vorübergehenden Nutzung zur Verfügung stellen.

Vollständig oder teilweise befreit von der Verpflichtung zur Zahlung der Kommunalgebühr sind:

  • Zahlungspflichtige, die nicht an das Stromnetz und/oder die Wasserversorgung angeschlossen sind, die integrierter Bestandteil der Infrastruktur der lokalen Selbstverwaltungseinheiten oder der öffentlichen Wasserversorger ist,
  • Zahlungspflichtige der Kommunalgebühr, die Bezieher der garantierten Mindestbeihilfe nach dem Sozialhilfegesetz sind, für die Dauer dieser Zuwendung.

Der in Absatz 2. dieses Absatzes genannte Zahlungspflichtige ist verpflichtet, die zuständige Verwaltungsbehörde innerhalb von 15 Tagen ab Eintritt einer Veränderung über die Beendigung des genannten Anspruchs zu informieren.

Für juristische und natürliche Personen (Grundstückseigentümer oder Investoren), die im Stadtgebiet von Sveta Nedelja eine Tätigkeit aufnehmen und die im Rahmen der Einholung einer rechtsgültigen Baugenehmigung oder eines anderen Baurechtsakts vollständig oder teilweise von der Zahlung des Kommunalbeitrags befreit waren, wird die Kommunalgebühr dergestalt berechnet, dass sie im ersten Betriebsjahr von der Zahlung des berechneten Betrags der Kommunalgebühr vollständig befreit werden.

Zu den juristischen und natürlichen Personen, die eine Tätigkeit aufnehmen, gehören auch diejenigen juristischen und natürlichen Personen, die zuvor keine eingetragenen Tätigkeiten im Stadtgebiet von Sveta Nedelja ausgeübt haben und die ihre Tätigkeit in neu errichteten Geschäftsräumen ausüben.

Für juristische und natürliche Personen, die zur Zahlung der Kommunalgebühr verpflichtet sind, die bereits im Stadtgebiet von Sveta Nedelja tätig sind und die für die Dauer der Bauarbeiten an einem Geschäftsgebäude von der Zahlung des berechneten Betrags der Kommunalgebühr vollständig befreit waren, wird die Kommunalgebühr für dieses Geschäftsobjekt in Abhängigkeit von der Gesamtinvestition für die neu errichtete Immobilie berechnet und erhoben:

  • Übersteigt die Investitionssumme 15 Mio. HRK, so ist der berechnete Betrag für die Kommunalgebühr gemäß Absatz 2., Artikel 15. zu begleichen.
  • Beträgt die Investitionssumme zwischen 7,5 und 15 Mio. HRK, wird der berechnete Betrag für die Kommunalgebühr im ersten Betriebsjahr um 50 % reduziert.
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